Wer sind wir?

Das Interregionale Organ für die Familienleistungen (Orint) wurde im Zuge der Regionalisierung der Familienleisungen in Belgien, d.h. am 01.01.2019, durch das Kooperationsabkommen vom 30. Mai 2018 zwischen den vier Körperschaften – der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft – gegründet.

Das ORINT hat die Form einer VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) angenommen.

Seit dem 1. Januar 2022 vertritt das ORINT aufgrund eines neuen Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft nun nur noch Wallonien, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Region Brüssel-Hauptstadt (es vertritt nicht mehr Flandern). Neue Statuten wurden veröffentlicht.

Die derzeitigen Mitglieder  der VoG sind :

  • Iriscare, eine gemeinnützige Gesellschaft, mit Sitz in Rue Belliard 71/2, 1040 Brüssel.
  • Die Agence pour une Vie de Qualité, eine gemeinnützige Gesellschaft, mit Sitz in Rue de la Rivelaine 21, 6061 Charleroi.
  • Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Verwaltungsbehörde, mit Sitz in Gospertstraße 1, 4700 Eupen.

Ziel?

Im Rahmen der Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften eine interregionale Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisieren, um bestimmte Aspekte im Bereich der Familienleistungen gemeinsam zu verwalten.

 Die Aufträge ?

1° Die Verwaltung des Katasters, der Trivia-Anwendung und der Datenflüsse im Sinne der Artikel 5 und 8 des Zusammenarbeitsabkommens vom 6. September 2017.

2° Die Verteilung und die Koordinierung der Familienleistungsakten in Bezug auf den internationalen Kontext in Anwendung der Angliederungsfaktoren, im Sinne des Artikels 2 des Zusammenarbeitsabkommens vom 6. September 2017.

3° Die Verwaltung der in Papierform oder in digitaler Form archivierten Akten von FAMIFED.

Die Identifizierung der Kinder, deren Kindergeldansprüche in der Wallonischen Region und in der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission nicht aktiviert sind Vergleich zwischen den Daten im Kataster, in der ZDSS oder in anderen Datenbanken (“non take up”).

5° Alle andere ihr von der Generalversammlung einstimmig übertragenen Aufträge, wenn sie rein technische oder administrative Maßnahmen betreffen.

Achtung: Der Auftrag der Verbindungsstelle (“liaison body”) im Rahmen der europäischen Abkommen wird seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr vom ORINT wahrgenommen.

Dieser Auftrag wird von “Family Benefits Belgium” aufgrund eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen Flandern, Wallonien, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Region Brüssel übernommen: info@familybenefitsBelgium.be.

ACHTUNG!

Am 22. Dezember 2023 wird die VoG L’Orint aufgelöst und in Liquidation gesetzt.

Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich NUR noch an info@familybenefitsbelgium.be wenden.